An alle Schlittschuhläufer und Eisstock-Fans

leider kein Wintermärchen in 2024

Wir arbeiten aber mit Hochdruck am Wintermärchen 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. STUFFIs Werbung & Marketing haftet als alleiniger Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen.
  2. Für Besucher der Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von STUFFIs Werbung & Marketing anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch die ihnen hinsichtlich Sinn und Zweck am nächsten kommenden und wirksamen Bestimmungen zu ersetzen.
  4. STUFFIs Werbung & Marketing stellt die Website für Informationszwecke zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich für den privaten Gebrauch und nicht für betrügerische oder kommerzielle Zwecke.

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die Durchführung der Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen durch STUFFIs Werbung & Marketing. Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen, Naturgewalt oder jeglicher unvorhersehbarer Gründe nicht stattfinden können, so entfällt die Geschäftsgrundlage und auch Ansprüche gegenüber STUFFIs Werbung & Marketing.
  2. Angebote von STUFFIs Werbung & Marketing sind grundsätzlich freibleibend; Antworten des Vertragspartners auf Angebote von STUFFIs Werbung & Marketing gelten als Aufträge des Vertragspartners.
  3. Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kurzfristige Preisänderungen behält sich STUFFIs Werbung & Marketing vor. Diese bedürfen nicht der Bekanntgabe auf der Website.

Umfang der Leistungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Besuchers und der Auftragsbestätigung von STUFFIs Werbung & Marketing. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
  2. Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt notwendig, so teilt dies STUFFIs Werbung & Marketing dem Besucher unverzüglich mit. Wird durch solche Änderungen oder Abweichungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt, steht dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. STUFFIs Werbung & Marketing ist jedenfalls berechtigt, in Abstimmung mit dem Vertragspartner Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
  3. STUFFIs Werbung & Marketing schließt zur Durchführung dieser Veranstaltung mit Dritten Verträge (z.B. Mietverträge, Cateringverträge, Verträge mit Künstlern etc.).
  4. Alle von STUFFIs Werbung & Marketing vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen.
  5. Die Nutzung der Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen ist ausschließlich während der täglichen Öffnungszeiten innerhalb der Veranstaltungsdauer gegen das festgelegte Entgelt zu nutzen. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Eislaufordnung.
  6. Beim Erwerb von Gutscheinen für die Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen besteht kein Anspruch auf eine Platzreservierung.
  7. Schlittschuhe und Eisstockzubehör können gegen Entgelt und eine Kaution ausgeliehen werden. Pro Ausleihgegenstand ist eine Kaution fällig. Diese ist genau festgelegt. Es gibt keine Ausnahmeregelung für Großgruppen. Ausnahmen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch STUFFIs Werbung & Marketing.
  8. Die Öffnungszeiten und Preise sind wie folgt:
    • Montag bis Donnerstag von 17 bis 22 Uhr
    • Freitag von 17 bis 23 Uhr
    • Samstag von 15 bis 23 Uhr
    • Sonntag von 15 bis 22 Uhr 
    • Für Betriebsfeiern und Gruppen kann die Eisbahn i.d.R. nach Vereinbarung angemietet werden.
    • Eisstockschießen täglich von 17 bis 22 Uhr
       
    • Eisstockschießen Senioren (ab 16 Jahre) bis 18 Uhr:                                  55,00 EUR Bahn/Std
    • Eisstockschießen Senioren (ab 16 Jahre) ab 19 Uhr:                                   69,00 EUR Bahn/Std
    • SchnupperEisstockschießen  Kinder/Jugendl.(6-15 Jahre): bis 18 Uhr:       10,00 EUR Bahn/20min

Verhaltensregeln

  1. Der Besuch der unter 1 genannten Eisbahn steht grundsätzlich jeder Person frei.
  2. Jeder Eisbahngast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein.
  3. Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson. Kinder müssen Handschuhe und einen Helm (z.B. Fahradhelm) tragen, weitere Schutzkleidung wird stets empfohlen.
  4. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der Eisbahn nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • die Tiere mit sich führen,
    • die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
    • die die Eisbahn zu gewerblichen oder sonstigen eisbahnunüblichen Zwecken nutzen wollen.
  6. Jeder Eisbahngast muss das auf Eisbahnen bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B. durch eis- und tauwasserbelastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten.
  7. Rutschfeste Schuhe außerhalb der Llauffläche sind empfehlenswert.
  8. Die Eisbahngäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  9. Nicht durch Gummiauflagen geschützte Fußbodenbereiche dürfen mit Schlittschuhen nicht betreten werden.
  10. Den Eisbahngästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der
    Eisbahngäste kommt.
  11. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  12. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
  13. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Eisfläche nicht erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  14. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  15. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  16. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
  17. Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Eisbahngäste.
  18. Die Eisfläche ist nur mit Schlittschuhen zu betreten.
  19. Übertriebenes Schnelllaufen, Ketten- und Hakenlaufen ist nicht erlaubt.
  20. Auf der Eisfläche ist eine einheitliche Laufrichtung zu beachten. Die Laufrichtung ist immer gegen den Uhrzeigersinn, d. h. der rechte Arm weist zur Bande.
  21. Auf der Bande dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Bande ist kein Sitzplatz.
  22. Den Anweisungen des Personals ist folge zu leisten.
  23. Schneebälle werfen ist strengstens untersagt.

Eigentumsrecht / Urheberschutz

  1. Alle Leistungen von STUFFIs Werbung & Marketing, wie z.B. Ideen, Vorschläge, Konzepte etc., aber auch Teile daraus, bleiben grundsätzlich im Eigentum STUFFIs Werbung & Marketing, es sei denn, es wurde ausdrücklich Abweichendes vereinbart.
  2. STUFFIs Werbung & Marketing ist im Zuge der Auftragsausführung berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Veranstaltung Bergneustädter Wintermärchen hinzuweisen.
  3. Der Besucher erwirbt durch Zahlung des festgelegten Entgelts nur das Recht der zeitweisen Nutzung der Veranstaltungseinrichtung. Ohne Nutzungsentgelt darf der Besucher der Veranstaltung nur die entgeltfreien Bereiche nutzen. Das Nutzungsrecht der Vertragspartner endet mit der Beendigung der Nutzungsdauer.
  4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Kartenbesitzer die Eisbahnordnung der Eisbahn Bergneustadt sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. STUFFIs Werbung & Marketing als verbindlich an.

Rechnungslegung

  1. Leistungen müssen sofort vor Ort ohne Abzug beglichen werden. Eine Begleichung durch Rechnungsstellung ist nicht möglich.

Gewährleistung, Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

  1. STUFFIs Werbung & Marketing sind allfällige Reklamationen innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung durch die STUFFIs Werbung & Marketing schriftlich zur Kenntnis zu bringen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Vertragspartner grundsätzlich nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch STUFFIs Werbung & Marketing zu.
  2. Die Haftung von STUFFIs Werbung & Marketing richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Werden keine besonderen Haftungsbestimmungen vereinbart, haftet STUFFIs Werbung & Marketing grundsätzlich nur für jene Schäden, die nachweislich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Entstehung durch STUFFIs Werbung & Marketing zurückzuführen sind. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  3. STUFFIs Werbung & Marketing haftet am Veranstaltungsort nicht für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände.
  4. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen STUFFIs Werbung & Marketing sind gleichgültig aus welchem Rechtsgrund der Höhe nach grundsätzlich auf den entstandenen Schaden begrenzt.
  5. Die Nutzung der Eisbahn Bergneustadt erfolgt auf eigene Gefahr und nur unter Beachtung der Eisbahnordnung. (s.o.)

Geheimhaltungspflicht

  1. STUFFIs Werbung & Marketing, ihre Mitarbeiter und die von ihr beigezogenen Dritten sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Vertragspartner/Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

Hausrecht

  1. STUFFIs Werbung & Marketing übt während der Eisbahnsaison das Hausrecht aus. Unabhängig ihrer Rechte als Hausrechtsinhaber ermächtigt die Geschäftsleitung und den Ordnungsdienst, das Hausrecht auszuüben. Entsprechend sind seitens des Veranstalters Mitarbeiter berechtigt, solche Personen, die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden oder gegen die Eisbahnordnung verstoßen, von der Eisbahn auszuschließen. Näheres regelt die Eisbahnordnung.

Eintrittskarten

  1. Die Eintrittskarte berechtigt zur Nutzung der Eisbahn mit Schlittschuhen innerhalb der Öffnungszeiten. Sie gelten zeitlich unbegrenzt, verlieren aber bei Verlassen der Eisbahn ihre Gültigkeit. 10er-Karten berechtigen zur vergünstigten Nutzung der Eisbahn (Rabattsystem), sind übertragbar, aber keine Gruppenkarten. Der Einlass von mehreren Personen durch Entwertung mehrerer Felder auf der 10er-Karte ist nicht zulässig. Die 10er-Karten gelten nur in der jeweils aktuellen Saison. Ermäßigungen werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises (Schüler, Studenten) gewährt.
  2. Gruppenpreise werden gesondert ausgehandelt.
  3. Im Falle der Weitergabe einer Freikarte verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung von Eisbahnordnung und allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht bzw. nur auf solche Personen übertragbar, die ebenfalls eine Berechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte nachweisen können. 

Anordnungsbefugnisse

  1. Den Anordnungen des Veranstalters sowie des Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Näheres regelt die Eisbahnordnung, die an der Bahn aushängt bzw. auf der Internetseite www.bergneustaedter-wintermärchen.de einsehbar ist. Dem Karteninhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen.

Laufzeitenverlegungen, -abbrüche, ausfälle

  1. STUFFIs Werbung & Marketing leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Laufzeiten. Termine, Anfangszeiten und mögliche Laufzeitenverlegungen sind der Homepage zu entnehmen bzw. per Anruf nachzufragen.
  2. Laufzeitenverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. 

Vermietungen von Eiszeiten

  1. Angemietete Eiszeiten sind spätestens 14 Tage vor dem verbindlich gebuchten Termin abzusagen. Ansonsten wird der volle Rechnungsbetrag fällig. STUFFIs Werbung & Marketing hat das Recht, vergebene Eiszeiten bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin abzusagen. Ausgenommen sind Absagen wg. technischer Defekte, die den Betrieb der Eislaufbahn nicht zulassen.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen STUFFIs Werbung & Marketing und dem Besucher aus oder im Zusammenhang dieses Vertragsverhältnisses, einschließlich von Streitigkeiten über dessen Gültigkeit ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen STUFFIs Werbung & Marketing und dem Besucher ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Gummersbach vereinbart.

 

Bergneustädter Wintermärchen - Eisbahn Bergneustadt c/o STUFFIs Werbung & Marketing, Stentenbergstr. 35, 51702 Bergneustadt